Alles, was Sie über die DSVGO wissen müssen
Möchten Sie wissen, welche Auswirkungen die DSVGO auf das IP-Tracking von Leadinfo hat? Arnoud Engelfriet von ICTrecht hat eine Liste an häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
Kann ich Leadinfo im Rahmen der DSVGO legal nutzen?
Ja, gemäß der DSGVO, die am 25. Mai 2018 als europäisches Datenschutzgesetz eingeführt wurde, ist die Nutzung von Leadinfo legal.
Leadinfo gleicht die IP-Adresse eines Besuchers mit öffentlich zugänglichen Datenbanken ab (z.B. mit der Datenbank der Handelskammer). Laut DSGVO handelt es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten, weshalb eine solide Rechtfertigung für die Verwendung vorliegen muss. Das „eigene berechtigte Interesse“, das in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO vorgesehen ist, rechtfertigt diese Verwendung. Der Artikel besagt, dass die Arbeit mit personenbezogenen Daten erlaubt ist, sofern dies einem klaren Interesse dient und die Datenschutzstandards eingehalten werden.
Marketing und Datenanalyse gelten als legitime Interessen. Leadinfo verwendet personenbezogene Daten zudem nur in einer limitierten Form. Die IP-Adressen werden nicht gespeichert und es werden nur öffentlich zugängliche Daten mit den Nutzern geteilt. Leadinfo hält also die Datenschutzstandards ein. Als Leadinfo-Nutzer sind Sie verpflichtet, Leadinfo in der Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens sowie im Privacy Statement anzugeben.
Haben die Kunden Zugang zu den IP-Adressen?
Nein, Leadinfo-Kunden haben keinen Zugriff auf die IP-Adressen. Sie können Ihre eigene Software verwenden, um die IP-Adressen Ihrer Website-Besucher zu identifizieren, aber diese werden nicht automatisch mit Leadinfo verknüpft.
Was sollte ich auf meiner Website erwähnen, wenn ich Leadinfo verwende?
Laut DSGVO müssen Unternehmen ihre Besucher in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Eine Erklärung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht rechtsgültig. Die Formulierung Ihrer Datenschutzerklärung können Sie selbst wählen. Das Folgende ist ein Beispieltext, auf den Sie Ihren Text stützen können: „Um zu messen, wie und welche Unternehmen unserer Website besuchen, verwenden wir die Lösung von Leadinfo, ein Unternehmen mit Sitz in Rotterdam. Der Service zeigt uns, basierend auf den IP-Adressen, Firmennamen und Adressen unserer Besucher an. Die IP-Adresse wird nach der Identifizierung nicht gespeichert.“
Verwendet Leadinfo Cookies?
Nein, Leadinfo verwendet keine Cookies. Die Unternehmen werden ausschließlich anhand der IP-Adressen identifiziert. Zusätzlich werden Analytics Daten angezeigt, wofür wir zwei Erstanbieter-Cookies setzen. Dadurch erhalten unsere Kunden Zugang zu Informationen über die Nutzung ihrer Website. Die Informationen, welche durch die Cookies gewonnen werden, werden nicht mit anderen Informationen verknüpft und nicht an Dritte weitergegeben. Für die Platzierung dieser speziellen Cookies ist keine gesetzliche Zustimmung erforderlich.
Muss ich Leadinfo in meiner Cookie-Benachrichtigung erwähnen?
Die von Leadinfo verwendeten Cookies erfordern keine Einverständniserklärung. Nach den Gesetzen über die Verwendung von Cookies sind Unternehmen berechtigt, Cookies für unternehmensspezifische Analysezwecke zu verwenden, sofern sie die Privatsphäre respektieren. Die Cookies von Leadinfo erfüllen diese Kriterien.
Muss ich meine Besucher um eine Einverständniserklärung bitten, wenn ich Leadinfo verwende?
Nein, es ist keine Einverständniserklärung der Besucher nötig, um Leadinfo zu nutzen. Gemäß der DSGVO ist eine Einwilligung nicht immer erforderlich. Die Rechtfertigung ist das „eigene legitime Interesse“, das in Artikel 6(1)(f) der DSGVO vorgesehen ist. Dieser Artikel besagt, dass die Verwendung von personenbezogenen Daten erlaubt ist, sofern dies einem klaren Interesse dient und die Datenschutzstandards eingehalten werden.
Welche Risiken birgt die Verwendung von Leadinfo, wenn ich die Nutzer meiner Website nicht darüber informiere?
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, ohne dies in Ihrer Datenschutzerklärung anzugeben, stellt dies ein direkter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO dar. Wenn Sie diese Regeln nicht befolgen, können Sie für jeden Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 40 Millionen Euro erhalten. Deshalb fordern wir unsere Kunden dazu auf, stets deutlich darauf hinzuweisen, dass sie Leadinfo verwenden.
Wie lange werden die IP-Adressen gespeichert?
Unmittelbar nachdem eine IP-Adresse an Leadinfo übermittelt wurde, werden die entsprechenden Unternehmensdaten abgefragt und im Leadinfo-Portal angezeigt. Die IP-Adressen werden nicht angezeigt oder gespeichert.
Kann ich verhindern, dass meine Unternehmensdaten über Leadinfo weitergegeben werden?
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Unternehmensdaten für Leadinfo-Nutzer verborgen werden, dann können Sie über diesen Link den Zugriff sperren. Unsere Nutzer werden dann nicht sehen, wenn Personen aus Ihrem Unternehmen ihre Website besuchen.
Kann ich meine Website-Besucher direkt kontaktieren?
Sie können Ihre Website-Besucher direkt über die Daten kontaktieren, die Sie dank Leadinfo erhalten haben. Die DSGVO bezieht sich nicht auf Unternehmensdaten wie öffentliche Telefonnummern. Bitte beachten Sie allerdings, dass das Versenden unerwünschter kommerzieller E-Mails und Textnachrichten gegen das Spam-Gesetz verstößt, auch wenn die Kommunikation über öffentliche Telefonnummern oder die info@-E-Mail-Adresse erfolgt. Sie sollten über eine klare Grundlage für die Kontaktaufnahme verfügen, wenn Sie eine Person innerhalb eines Unternehmens kontaktieren möchten; etwa eine Opt-In-Vereinbarung oder eine bestehende Kundenbeziehung. Die bloße Tatsache, dass jemand Ihre Website besucht hat, reicht nicht aus, um jemanden per E-Mail zu kontaktieren oder anzurufen. Für einen persönlichen Kontakt benötigen Sie einen zusätzlichen, spezifischen Grund.
Kann ich die info@-E-Mail-Adresse eines Website-Besuchers für die Kontaktaufnahme verwenden?
Es ist rechtlich zweifelhaft, ob die info@-E-Mail-Adresse eines Unternehmens zu den personenbezogenen Daten zählt. Falls ja, würde dies bedeuten, dass keine Grundlage für die Verwendung der info@-Adressen erforderlich ist. Zu diesem Punkt gibt es zu diesem Thema allerdings keine Rechtsprechung.
Darf ich von Leadinfo bereitgestellte Informationen an Dritte weitergeben?
Leadinfo hat nichts dagegen, wenn Sie bereitgestellte Informationen an Dritte weitergeben. Bitte informieren Sie jedoch die Dritten darüber, woher diese Daten stammen und was sie im Einklang mit dem Gesetz damit tun oder nicht tun dürfen.