Leadinfo ist zu 100% DSGVO-konform
Möchten Sie wissen, wie sich die DSGVO auf das IP-Tracking von Leadinfo auswirkt? Leadinfo ist zu 100 % DSGVO-konform. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Alles was Sie über DSGVO wissen müssen.
Möchten Sie wissen, wie sich die DSGVO auf das IP-Tracking von Leadinfo auswirkt? Unser Anwalt Karsten Weigelt hat eine Liste mit Antworten für Sie zusammengestellt.
Ist die Nutzung von Leadinfo DSGVO-konform?
Ja, Leadinfo kann in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679 – „DSGVO“) und dem übrigen einschlägigen Datenschutzrecht eingesetzt werden. Die verarbeitete IP-Adresse und andere Informationen gelten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Es ist daher erforderlich, dass Sie Ihre Website-Besucher über den Einsatz von Leadinfo und die damit verbundenen Verarbeitungsvorgänge informieren. Wir empfehlen außerdem, dass Sie die Zustimmung Ihrer Website-Besucher einholen, bevor der Leadinfo-Tracking-Code aktiviert wird.
Wie funktioniert die Leadinfo-Technologie?
Leadinfo identifiziert Ihre B2B-Website-Besucher („Leads“) in Echtzeit, erstellt für jeden Lead ein Profil, ergänzt die Profile optional mit Informationen zur Bonität des Unternehmens und anderen relevanten Daten, lässt Sie über das Leadinfo-Dashboard auf diese Informationen zugreifen und kann mit vielen CRM/ERP-Systemen integriert werden, sodass Sie Ihre Leads ganz einfach in Ihre etablierten Workflows und Prozesse einbinden können.
Dazu installiert Ihr Webdesigner den Leadinfo-Tracking-Code auf Ihrer Website. Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Der Tracking-Code ermöglicht es uns, die IP-Adressen Ihrer Website-Besucher zu erkennen und sie mit unserer Datenbank abzugleichen, welche auf öffentlich zugänglichen Quellen wie z.B. der Handelskammer basiert.
Darüber hinaus platziert Leadinfo zwei First-Party-Cookies, um zusätzliche Transparenz darüber zu schaffen, wie Ihre Besucher Ihre Website nutzen. Diese Cookies werden nicht mit anderen Informationen verknüpft. Website-Besucher können zudem Formulardaten eingeben, welche anonymisiert gespeichert werden, um die Leadinfo-Dienstleistungen zu verbessern. Die Ergebnisse werden über das Leadinfo-Dashboard in Ihrem Browser angezeigt und können mit Ihrer CRM/ERP-Lösung integriert werden.
Sämtliche Informationen werden in unseren europäischen Rechenzentren verarbeitet, welche gemäß einschlägiger Data-Governance- und Informationssicherheitsstandards wie der ISO/IEC 2700x und dem BSI C5 zertifiziert sind.
Was sollte ich auf meiner Website erwähnen, wenn ich Leadinfo verwende?
Nach der DSGVO müssen Unternehmen ihre Besucher darüber informieren, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Sie müssen dies in einer Datenschutzerklärung tun. Eine Erklärung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht rechtsgültig. Sie können wählen, wie Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung formulieren möchten. Das Folgende ist ein Beispieltext, auf den Sie Ihren Text stützen können: Um die B2B-Nutzung unserer Website zu messen, verwenden wir die Leadinfo-Lösung mit Sitz in Rotterdam. Dieser Service zeigt uns Firmennamen und Adressen basierend auf den IP-Adressen unserer Besucher. Die IP-Adresse wird nach Gebrauch nicht gespeichert.
Welche Datenkategorien werden von Leadinfo verarbeitet?
Die folgenden Datenkategorien werden von Leadinfo in Ihrem Auftrag verarbeitet:
- IP-Addresse;
- Standort basierend auf der IP-Adresse;
- Domain aus Formulareingabefeldern (z.B. „leadinfo.com“).
Werden wir als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter dieser Daten betrachtet?
Als unser Kunde bestimmen Sie die Zwecke und Mittel für die Verarbeitung der Daten. Wir verarbeiten die Daten in Ihrem Auftrag. Sie sind dementsprechend datenschutzrechtlich Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Sobald wir Ihre Daten verarbeitet haben, speichern wir diese Informationen in unserer Datenbank, was uns ermöglicht, unsere Dienstleistungen für unsere Kunden zu verbessern. In dieser Hinsicht werden wir zum Verantwortlichen und halten uns an die entsprechenden Anforderungen für Verantwortliche.
Sollten wir einen AVV unterzeichnen? Kann Leadinfo diesen zur Verfügung stellen?
Ja, da wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, müssen unsere Verarbeitungstätigkeiten durch einen speziellen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) geregelt werden. Sie können unseren AVV hier finden.
Müssen wir unsere Website-Besucher über die Nutzung von Leadinfo informieren?
Ja, die DSGVO verlangt von Unternehmen, ihre Website-Besucher darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Information kann in Ihrer Datenschutzerklärung bereitgestellt werden, z.B. in dem Abschnitt, der ggf. auch Ihre Nutzung von Webtracking-Tools, wie Google Analytics und ähnlichen Tools, beschreibt. Sie können wählen, wie Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung formulieren möchten. Sie können sich dabei an unserem Mustertext orientieren, den Sie hier finden.
Müssen wir die Einwilligung unserer Website-Besucher für die Nutzung von Leadinfo einholen?
Generell ist nicht für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Viele Datenverarbeitungstätigkeiten können auf „berechtigtem Interesse“ (Art. 6 (1) (f) DSGVO) beruhen, wenn, kurz gesagt, die Tätigkeit einem identifizierbaren Interesse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen dient, dieses Interesse nicht durch Grundrechte oder Interessen der betroffenen Person aufgewogen wird und die Datenschutzstandards eingehalten werden. Website-Analysen und Marketingaktivitäten werden in aller Regel plausiblen Interessen eines Unternehmens dienen. Datenschutzbehörden und Gerichte haben jedoch die Position eingenommen, dass ein solches berechtigtes Interesse nur dann gegeben ist, wenn die betreffende Funktion technisch notwendig ist, was bei fortgeschrittenen Analyse- und Marketing-Tools wie Leadinfo nicht der Fall sein wird. Wir empfehlen daher, Leadinfo in die Gruppe der Tools aufzunehmen, die erst nach Einwilligung eines Website-Besuchers aktiviert werden.
Wie können wir eine gültige Einwilligung unserer Website-Besucher erhalten?
Sie können die Zustimmung einholen, indem Sie ein Consent-Management-Tool implementieren, das Ihren Website-Besuchern ein Pop-up-Banner oder Layer („Cookie-Banner“) zeigt, sie auffordert, die Verwendung von Cookies und anderen Website-Funktionen zu akzeptieren oder abzulehnen, den Zugriff auf zusätzliche Informationen über diese Cookies und Funktionen ermöglicht, die Entscheidungen der Besucher speichert und eine einfache Änderung der Entscheidung ermöglicht. Unser Team ist gern bei der Implementierung eines solchen Tools und der korrekten Einbindung von Leadinfo behilflich.
Kann ich Besucher direkt kontaktieren?
Unternehmer, die nicht möchten, dass ihre Daten für Leadinfo-Nutzer sichtbar werden, können den Zugriff auf ihre Firmendaten über diesen Link sperren. Unsere Nutzer sehen dann nicht mehr, ob diese Unternehmen ihre Website besucht haben oder nicht.
Darf ich von Leadinfo bereitgestellte Informationen an Dritte weitergeben?
Leadinfo hat nichts dagegen, wenn Sie bereitgestellte Informationen an Dritte weitergeben. Bitte informieren Sie jedoch die Dritten darüber, woher diese Daten stammen und was sie im Einklang mit dem Gesetz damit tun oder nicht tun dürfen.
Hinweis
Wir haben diese FAQs erstellt, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, und wir hoffen, dass unsere Antworten hilfreich sind. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. rechtlich beraten zu lassen.